Fragt man bei chinesischen Lieferanten lediglich per E-Mail an, ob grüner Tee verfügbar sei und was er koste, erhält man in der Regel keine Auskunft, auf deren Basis direkt bestellt werden kann. Denn unter grünem Tee können unterschiedliche Sorten, Gewichtseinheiten und Verpackungen verstanden werden, und das Bestimmungsland wirkt sich maßgeblich auf Fracht und Abgaben aus.
Sechs Punkte, die in die erste E-Mail gehören
Nennen Sie Produkt oder Teekategorie, Einsatzbereich, gewünschte Packungsgröße, Muster- oder Bestellmenge, Bestimmungsland samt vollständiger Anschrift sowie das gewünschte Lieferdatum. Cafés können den voraussichtlichen Monatsbedarf und Getränkerezepturen ergänzen; Wiederverkäufer sollten angeben, ob eine Kennzeichnung in der jeweiligen Landessprache erforderlich ist; bei Firmengeschenken sind Personenzahl, Inhalt pro Präsent und etwaiger Einzelversand zu ergänzen. Ein beigefügter Link zur Produktseite beugt Verwechslungen bei gleichnamigen Tees vor.
Erfragen Sie anschließend die auftragsbezogenen Unterlagen: Zutatenverzeichnis und Nettofüllmenge, Chargennummer, Herstellungs- oder Verpackungsdatum, Lagerbedingungen, verfügbare Testberichte samt Zuordnung zur Charge, den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer für Einfuhr oder Vertrieb sowie die Kostenaufteilung für Transport und Abgaben. Bei vorverpacktem Tee, der in der EU in Verkehr gebracht werden soll, müssen die Vorgaben für Kennzeichnung und Fernabsatzinformationen durch den Verantwortlichen anhand des Bestimmungslandes geprüft werden; unverbindliche Produktabbildungen oder ältere Prüfberichte können chargenbezogene Dokumente nicht ersetzen.
Bevor ein konkretes Angebot vorliegt, sollte man Angaben wie „Lieferung nach Europa möglich“ oder „Testberichte vorhanden“ nicht als feststehende Einstandspreise oder gesicherte Verkehrsfähigkeit auslegen. Welche Artikel, Muster, Mindestbestellmengen und Lieferzeiten Jiang Rong Hao bereitstellen kann, bleibt auftragsbezogen zu bestätigen.
