Die Hürde bei Private-Label-Tee liegt selten im Aufdrucken des Logos, sondern darin, ob der Inhalt des Beutels, die Kennzeichnung und der Zielmarkt zusammenpassen. Für Einzelhandel, Firmengeschenke oder den Café-Eigenbedarf gelten selbst bei gleichem Tee unterschiedliche Anforderungen an Füllmenge, Verpackung und Etikettierung.
Zunächst sind Teesorte und Verwendungszweck festzulegen: Handelt es sich um Matcha, losen Tee oder Pu-erh-Fladen aus dem Sortiment von Jiang Rong Hao oder um ein kombiniertes Geschenkset? Anschließend werden Füllmenge pro Packung, geschätzte Erstbestellmenge, Umverpackungsbedarf, Etikettensprache, Zielland und Markteinführungstermin geklärt. Die Musterfreigabe muss vor der finalen Verpackungsgestaltung liegen; erst wenn Teefarbe, Aroma und Aufgussverhalten in der echten Tasse beurteilt wurden, sollte die Beschreibung auf der Umverpackung formuliert werden.
Erst die Machbarkeit klären, dann gestalten
Beim Lieferanten ist getrennt anzufragen, ob Standardverpackungen überklebt werden können, ob neue Beutelformen oder separate Schachteln möglich sind, wie sich Mindestbestellmengen berechnen und wie lange Bemusterung sowie Serienfertigung dauern. Für den Verkauf in Europa muss zudem geklärt werden, wer als örtlicher verantwortlicher Unternehmer auftritt und wer die Unterlagen für Kennzeichnungsprüfung, Einfuhr und Vertrieb bereitstellt. Nutzungsrechte an Logos, Grafiken und Marken sind vom Auftraggeber nachzuweisen.
Solange keine Nachweise zu Chargen, Zutaten, Mindesthaltbarkeitsdatum, Prüfberichten und Verpackungsmaterialien vorliegen, sollten Entwürfe keine Auslobungen wie „bio“, „pestizidfrei“ oder Herkunftserzählungen enthalten. Ob Private Label machbar ist, welche Mindestbestellmengen gelten und wann geliefert werden kann, ist projektspezifisch abzustimmen; dieser Leitfaden dient als Orientierung für Anfragen und begründet keine Zusagen von Jiang Rong Hao zu bestimmten Anpassungsleistungen.
